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Winterreifenpflicht gilt auch für Mofas und Roller,

darauf weist das Institut für Zweiradsicherheit ( IfZ ) hin. In der gesetzlichen Regelung ist sowohl in der alten Fassung von 2006 sowie im neu formolierten Gesetz die Rede von Kraftfahrzeugen. Daher gilt diese Regelung auch für Motorisierte Zweiräder, vom Mofa bis zur Supersportmaschine. 

 

 

Der Winter naht, hier ein paar Pflegehinweise einiger Roller Hersteller

Sollten Sie Ihr Fahrzeug auch in den Wintermonaten nutzen ist unbedingt auf die richtige Reinigung und Pflege zu achten. Eventuelle Streusalzrückstände sind nach der Fahrtende sofort mit kaltem Wasser zu entfernen. Danach muß das Fahrzeug gut abgetrocknet und mit entsprechenden Pflegemittel nachbehandelt werden.

Achten Sie darauf das bei evtl. Überwinterung Ihres Roller die Batterei und der Vergaser besondere Pflege benötigen. Die Batterie sollte ausgebaut und an ein Batterie - Instandhaltungsgerät angeschlossen werden. Der Kraftstoff im Vergaser sollte vollständig abgelassen werden. Bitte beachten Sie unbedingt die Ausführungen in ihrem Fahrerhandbuch.

 

 

Achtung !!!

 

Der ab dem 01 Januar 2011 an den Tankstellen angebotene Kraftstoff E 10 darf nicht in Keeway Fahrzeuge getankt werden. Der im Kraftstoff enthaltene Zusatz kann Dichtungen, Benzinleitungen und Aluminium angreifen und zerstören. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Gewährleistungsanspruch.

Daher ab Januar 2011  nur noch Super Plus E 5 tanken.